NEU hereingekommen:

AKTUELL: SOMMER 2024 ACHTUNG!

Anlagediamanten  - nur noch 2 Stück verfügbar - GELEGENHEIT 

2024 SOMMER -  Special:

IDEAL als Anlagediamant ! 

Brillant 0,5 ct, RIVER D !!!  allerfeinstes weiß  *****AAA

*  GIA ZERTIFIKAT mit:
*  Lasergravur
*  Proportions, Polish, Symmetry:

    all excellent
*  Lupenrein - if - 
*  keine Fluoreszenz
*  siehe GIA Zertifikat unterhalb ⬇️

Sonderpreis: 

anstatt € 5.985.-
Aktion: € 5.250.- inkl. 20% MwSt.

FÜR SCHWEIZER KUNDEN:
NETTO: € 4.375.-


Die Verfügbarkeit bitte immer anfragen da momentan an der Diamantbörse immer nur tagesaktuelle Angebote verfügbar sind und auf Grund der geringen Angbebotsmengen sich die Situation täglich ändert.
Stand: Ende August 2024

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GIA   GIA   GIA   GIA   GIA   GIA   GIA   
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NEU hereingekommen:

aktuell: SOMMER 2024

 nur mehr 2 Stück kurzfristig verfügbar !! 

Stand August 2024 

Anlagediamanten - oder als traumhafte Schmucksteine geeignet !
z.B. als Ohrschmuck

250.000 weitere Diamanten zur Auswahl

Auf Wunsch kann ich direkt auf ein Lager von 250.000 Diamanten in allen Größen und Qualitäten zugreifen.
Enge Kontakte zur Diamantbörse Antwerpen machen es möglich dass ich Ihnen jeden Wunsch für Ihr Diamantportfolio erfüllen kann.  Schnell - seriös - unkompliziert.

Anonymer Kauf von Diamanten

In meinem Geschäft in Seefeld  biete ich Ihnen gerne auch Diamanten, gesetzeskonform, zum anonymen Kauf an. Dabei sind die laut FM-GwG bestehenden Höchstgrenzen in Österreich bei Schmuckwaren / Uhren bis zu einem Betrag von € 9.999,oo zu beachten.

Ist der Erwerb von Diamanten mehrwertsteuerpflichtig?

Der Verkauf von Diamanten ist (wie z.B. auch bei Platin und Silber) umsatzsteuerpflichtig und beträgt in Österreich 20%. Länder mit niedrigeren Mehrwertsteuersätzen sind z.B. Luxemburg 17%, Schweiz 8%, Japan 5%, Dubai 0%. Auch in den USA liegen die Umsatzsteuersätze je nach Bundesstaat nur zwischen 0 und 11.5%.

Was bedeutet das für  Kunden aus der Schweiz?


Kunden aus der Schweiz können bei mir Diamanten mehrwertsteuerfrei erwerben.
Das heißt: Bei einer Bestellung und versichertem Versand durch einen unserer Transporteure: Sie zahlen nur den NETTO PREIS ohne die 20% MwSt. Bei der Einfuhr in die Schweiz müssen Sie die vorgeschriebene MwSt. (i.d.Regel 8%) an den schweizer Zoll abführen.
Auch hier gilt: Bis zu einem Einkauf von € 9.999,oo können Sie Diamanten anonym erwerben.
Laut FM-GwG gilt zwar eine Obergrenze von € 15.000.- bis zu der anonym Diamanten erworben werden dürfen, allerdings hat die Handelskammer Innung an alle Händler eine dringende Empfehlung zur Senkung der Obergrenze auf € 9.999.-  herausgegeben.
Bei einem direkten Erwerb in meinem Geschäft: Sie zahlen den Brutto Preis inklusive österr. Mehrwertsteuer. Sodann erhalten Sie ein TAX FREE Formular für die Ausfuhr. Mit diesem Formular bekommen Sie die österreichische MwSt. nach Ausfuhr in die Schweiz (Zollstempel!) rückerstattet. Die Einfuhrumsatzsteuer in die Schweiz bezahlen Sie bei der Einreise auf eigene Verantwortung.
Ganz einfach.
2. Variante: Sie überweisen den NETTO Rechnungsbetrag auf mein Konto und ich sende Ihnen den Diamanten via versichertem Kurierdienst in die Schweiz. Die Verzollung und Einfuhrumsatzsteuer übernimmt der Transporteur dem Sie diese bei Übernahme des Wertpaketes bezahlen.

Bei Fragen rufen Sie mich bitte am Besten direkt an: Markus Pirkner: +43 664 341 8 007

Informationen zum Geldwäschegesetz: Auszug aus dem Gesetzestext (nicht vollständig) Quelle: Bundesministerium für Finanzen

Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) 

3. Abschnitt Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden

Anwendung der Sorgfaltspflichten


§ 5.
Die Verpflichteten haben in folgenden Fällen Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden gemäß § 6 anzuwenden:


1. | bei Begründung einer Geschäftsbeziehung;
 | Spareinlagengeschäfte nach § 31 Abs. 1 BWG und Geschäfte nach § 12 Depotgesetz gelten stets als Geschäftsbeziehung;
2. | bei Durchführung von allen nicht in den Rahmen einer Geschäftsbeziehung fallenden Transaktionen (gelegentliche Transaktionen),
a) | deren Betrag sich auf mindestens 15 000 Euro oder Euro-Gegenwert beläuft, und zwar unabhängig davon, ob die Transaktion in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen, zwischen denen eine Verbindung offenkundig gegeben ist, getätigt wird, oder
b) | bei denen es sich um Geldtransfers (Überweisungen von einem Bankkonto) im Sinne des Art. 3 Z 9 der Verordnung (EU) 2015/847 von mehr als 1 000 Euro handelt;
 | ist der Betrag in den Fällen der lit. a vor Beginn der Transaktion nicht bekannt, so sind die Sorgfaltspflichten dann anzuwenden, sobald der Betrag bekannt ist und festgestellt wird, dass er mindestens 15 000 Euro oder Euro-Gegenwert beträgt;
3. | bei jeder Einzahlung auf Spareinlagen und bei jeder Auszahlung von Spareinlagen, wenn der ein- oder auszuzahlende Betrag mindestens 15 000 Euro oder Euro-Gegenwert beträgt;
4. | wenn der Verdacht oder der berechtigte Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde einer terroristischen Vereinigung (§ 278b StGB) angehört oder dass der Kunde objektiv an Transaktionen mitwirkt, die der Geldwäscherei (§ 165 StGB – unter Einbeziehung von Vermögensbestandteilen, die aus einer strafbaren Handlung des Täters selbst herrühren) oder der Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) dienen;
5. | bei Zweifeln an der Echtheit oder der Angemessenheit zuvor erhaltener Kundenidentifikationsdaten.


Das heißt für Sie als Kunden/Käufer von Diamanten:
In Österreich muss sich jede Kundin/jeder Kunde identifizieren, der:


  • eine Transaktion im Wert von mindestens 15.000 Euro durchführt, die nicht in den Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung fällt;
  • eine Einzahlung auf oder eine Auszahlung von Spareinlagen tätigt, wenn der ein- oder auszuzahlende Betrag mindestens 15.000 Euro ist;
  • eine Banküberweisung tätigt, welche den Betrag von mindestens € 1.000.- Euros beträgt;
  • den Verdacht von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung erweckt und wenn Zweifel an den bereits erhaltenen Identifikationsdaten bestehen.


Die Identifizierung erfolgt durch einen amtlichen Lichtbildausweis. Ist der Kunde eine minderjährige oder juristische Person, so muss neben der eigenen Identität auch die Vertretungsbefugnis und die Identität der vertretenen Person nachgewiesen werden. Auch im Treuhandverhältnis ist die Identität der Treugeberin/des Treugebers bekannt zu geben.

D.h. in der Praxis:
Zur Prüfung sind, neben Banken, Versicherungen, Notaren, Anwälten und Glückspielanbietern, auch alle Personen und Institutionen verpflichtet, wenn sie Bargeldbeträge ab € 15.000 Euro annehmen. Zu diesen „Verpflichteten“ gehören beispielsweise auch Autohändler, Juweliere und Immobilienmakler.